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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events von 83059 Bienenhof MoorCulture e.V.

Stand: 15. April 2026

Der 83059 Bienenhof - MoorCulture e.V., Theodor-Mayer-Weg 30, 83059 Kolbermoor (im Folgenden „MoorCulture") veranstaltet Festivals und andere Events (nachfolgend beides jeweils als „Event" bezeichnet). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für das Rechtsverhältnis zwischen MoorCulture und natürlichen Personen, die sich für den Erwerb einer Eintrittskarte für ein Event („Ticket") bei MoorCulture registriert haben bzw. ein Ticket erworben haben.

1. Berechtigung zum Erwerb von Tickets und Zutrittsberechtigung

1.1 Tickets für Events können – soweit nicht abweichend auf der Website von MoorCulture geregelt – nur über MoorCulture direkt und ausschließlich für private Zwecke erworben werden.

1.2 Zum Erwerb eines Tickets berechtigt sind nur natürliche Personen. MoorCulture behält sich vor, für Minderjährige Altersbeschränkungen vorzusehen.

1.3 Jede Person kann nur ein Ticket für sich selbst und/oder für ihr bekannte dritte Personen unter Angabe von deren Name und Geburtsdatum mit deren Zustimmung erwerben. MoorCulture behält sich darüber hinaus weitere Beschränkungen vor.

1.4 Bestellungen entgegen den Beschränkungen sowie bewusste Falschangaben führen zum Ausschluss und können zur Sperrung eines in dieser Weise erworbenen Tickets führen.

1.5. Ein Zutrittsrecht besteht nur, wenn der/die Ticketinhaber:in etwaige Altersbeschränkungen einhält und bei personalisierten Tickets im Sinne von Ziffer 5 der Name des/der Ticketinhaber:in mit dem von MoorCulture auf dem personalisierten Ticket angegebenen Namen übereinstimmen und sich der/die Ticketinhaber:in durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) am Einlass gegenüber MoorCulture ausweisen kann. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist MoorCulture berechtigt, den Zutritt entschädigungslos zu verweigern.

2. Vertragsschluss

2.1 Möchte eine Person ein Ticket erwerben, muss sie hierfür auf der Website von MoorCulture innerhalb des Bestellzeitraums das/die gewünschte/n Ticket/s auswählen, die abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben (soweit zutreffend z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Name und Geburtsdatum der dritten Person, auf die das jeweilige Ticket ausgestellt werden soll) und sodann über den Button „zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot gegenüber MoorCulture zum Kauf des/der Tickets abgeben. Vor dem Abschicken der Bestellung kann sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot zum Kauf des/der Tickets kann nur abgegeben und an MoorCulture übermittelt werden, wenn die Person zuvor durch Anklicken der entsprechenden Checkbox diese AGB akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat.

2.2 MoorCulture bestätigt im Anschluss den Eingang des Vertragsangebotes durch eine automatische E-Mail (Empfangsbestätigung), in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Diese automatische Empfangsbestätigung kann ausgedruckt werden. Sie dokumentiert, dass die Bestellung bei MoorCulture eingegangen ist, stellt jedoch keine Annahme des Antrags durch MoorCulture dar.

2.3 Tickets, die im Direktkauf angeboten werden, verkauft MoorCulture in der Reihenfolge der bei MoorCulture eingegangenen Vertragsangebote, bis das jeweilige Ticketkontingent ausgeschöpft ist. Werden Tickets im Wege der Verlosung angeboten, verlost MoorCulture nach dem Zufallsprinzip, welche Angebote MoorCulture unter Ausschöpfung des jeweils verfügbaren Ticketkontingents annimmt. Berücksichtigt werden alle Bestellungen, die bis zu dem hierfür auf der jeweiligen Event-Website angegebenen Zeitpunkt bei MoorCulture eingegangen sind. Der Bestellzeitraum und der Zeitpunkt der Verlosung werden jeweils auf der Event-Website angegeben. Der Rechtsweg bezüglich der Verlosung ist ausgeschlossen. Für das Honigtopf Festival 2026 werden Tickets ausschließlich im Direktkauf angeboten; der Ticketverkauf beginnt am 12. Mai 2026.

2.4 Ein Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch MoorCulture zustande, die MoorCulture bei Vorliegen der in Ziffer 2.3 beschriebenen Voraussetzungen mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) sendet. Diese E-Mail enthält den Vertragstext (bestehend aus der Bestellung, den AGB und der Auftragsbestätigung) und fungiert damit auch als Vertragsbestätigung. Der Kaufvertrag steht jedoch noch unter der auflösenden Bedingung gemäß Ziffer 4.

2.5 Bei dem Kauf der Tickets besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht im Sinne des § 312 g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet nach Annahme des Angebotes durch MoorCulture zur Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch, Rückgabe und Rückerstattung sind damit – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.4 dieser AGB – grundsätzlich ausgeschlossen.

2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Kaufpreis und Zahlung

3.1 Die Höhe des Ticketpreises und ggf. anfallender Gebühren sowie der Gesamtpreis werden auf der Event-Website und im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt und sind auch in der Auftragsbestätigung wiedergegeben.

3.2 Der Kaufpreis ist unmittelbar im Rahmen des Bestellvorgangs zu entrichten. Die Zahlung erfolgt über den integrierten Zahlungsdienstleister Stripe. Die akzeptierten Zahlungsmittel werden im Bestellvorgang angezeigt.

4. Zahlung als auflösende Bedingung des Kaufvertrages

Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn die Zahlung im Rahmen des Bestellvorgangs erfolgreich abgeschlossen wird. Schlägt die Zahlung fehl, wird kein Vertrag geschlossen und das reservierte Ticketkontingent wird freigegeben.

5. Personalisierte Tickets und Stornierung

5.1 Die Tickets für die Events werden von MoorCulture personalisiert ausgegeben, d.h. dass auf ihnen der/die Berechtigte namentlich benannt ist. Bei personalisierten Tickets sind nur solche Ticketinhaber:innen zutrittsberechtigt, auf deren Namen das Ticket von MoorCulture ausgestellt wurde und die sich am Einlass durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises entsprechend ausweisen können. Diese Personalisierung und die im Folgenden geregelten Beschränkungen der Weitergabe der Tickets dienen insbesondere der Fairness im Rahmen der Vergabe der Tickets, der Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen sowie der Unterbindung des Weiterverkaufs der Tickets zu überhöhten Preisen und zum Ausschluss von Ticketspekulationen.

5.2 Vorbehaltlich Ziffer 5.3 kann ein/e Käufer:in weder seine/ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MoorCulture (und damit auch das Recht, Zutritt zu der Veranstaltung zu verlangen), noch das Ticket selbst direkt auf einen Dritten übertragen. Ist der/die Käufer:in am Besuch des Events nicht mehr interessiert oder verhindert (gleich aus welchem Grund), stehen ihm/ihr die in Ziffer 5.4 genannten Möglichkeiten zur Verwertung zur Verfügung.

5.3 Ticketerwerb für Dritte. Bei personalisierten Tickets ist ein/e Käufer:in allein in dem Fall, dass sie/er bei der Registrierung als Teilnehmer:in eine dritte Person angegeben hat, so dass MoorCulture das Ticket auf den Namen dieser Person ausgestellt hat, berechtigt, dieses Ticket an diese Person abzutreten. Hierbei ist der/die Käufer:in verpflichtet, seine/ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MoorCulture unter Einbeziehung dieser AGB auf diese Person zu übertragen. Ein Weiterverkauf des Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglich an MoorCulture gezahlten Kaufpreis ist auch in diesem Fall verboten.

5.4 Stornierung von Tickets. Ab dem Kauf eines personalisierten Tickets bis zum Ablauf der Stornierungsfrist für das jeweilige Event, die jeweils auf der Event-Website bekanntgegeben wird (aber frühestens 2 Monate vor dem Beginn des Events endet), besteht die Möglichkeit, die Tickets online zu stornieren. In diesem Fall zahlt MoorCulture den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für die Stornierung, deren Höhe ebenfalls auf der Event-Website bekanntgegeben wird, innerhalb von 7 Werktagen über die von der/dem Käufer:in vorgenommene Zahlungsart zurück.

6. Bereitstellung der Tickets zum Download

Die Tickets werden nicht postalisch versendet. Sie werden den Käufer:innen spätestens 24 Stunden vor Einlass zum Event als Download bereitgestellt. Jedes heruntergeladene Ticket kann ausgedruckt und abgespeichert werden. Sollte dem/der Käufer:in im Einzelfall ein Download nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage eines Lichtbildausweises vor Ort am Einlass einzuchecken.

7. Hausrecht

7.1 Auf dem Event-Gelände steht dem MoorCulture die Wahrnehmung und Ausübung des Hausrechts jederzeit zu. Den Anweisungen von MoorCulture, von MoorCulture beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals und der Polizei ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an ein Event stets und unverzüglich Folge zu leisten.

7.2 MoorCulture behält sich insbesondere vor, Maßnahmen zum Infektionsschutz kurzfristig vor oder auch noch während eines Events bekanntzugeben, denen verpflichtend Folge zu leisten ist.

7.3 Ein Verstoß gegen die Anweisungen von MoorCulture, von MoorCulture beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals oder der Polizei kann – je nach Schwere des Verstoßes – eine Zutrittsverweigerung oder einen Verweis vom Event-Gelände zur Folge haben. Besucher:innen können insbesondere von dem Event-Gelände verwiesen werden bzw. der Zutritt verweigert werden, wenn sie das Festival stören und/oder andere Besucher:innen belästigen oder gegen die Verhaltensregeln gemäß Ziffer 8 verstoßen. Im Fall einer berechtigten Zutrittsverweigerung oder des berechtigten Verweises besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Ticketpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

8. Zutritt zum Event-Gelände und Verhalten auf dem Event-Gelände

8.1 Der Zutritt zum Event-Gelände wird nur Personen gestattet, die wirksam ein Zutrittsrecht erworben haben. Zur Kontrolle ist daher am Eingang ein gültiges Ticket für das Event vorzulegen und der/die Inhaber:in muss durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises nachweisen, dass sie/er etwaige Altersbeschränkungen einhält und – bei personalisierten Tickets – mit der Person identisch ist, deren Name auf dem personalisierten Ticket von MoorCulture vermerkt ist. Sie/er erhält sodann ein Festivalbändchen (auch Bändsel genannt). Wenn das umzäunte Event-Gelände verlassen wird, ist ein erneuter Einlass nur möglich, wenn die Person ein unbeschädigtes und ordnungsgemäß verschlossenes Bändsel vorzeigen kann. MoorCulture behält sich vor, Personen mit gefälschten Bändseln bei der Polizei anzuzeigen.

8.2 Der Zutritt zum Event kann verweigert bzw. eine Person von dem Event-Gelände verwiesen werden, wenn sie

a) sich weigert, sich vor Betreten des Event-Geländes am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle ihrer Person und/oder ihrer mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;

b) ersichtlich stark alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht, so dass sie andere Personen oder das Event stört;

c) einen der folgenden Gegenstände mitführt oder verwendet: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere;

d) Regeln zum Infektionsschutz und/oder einen geltenden Hygieneplan missachtet.

8.3 Darüber hinaus ist es untersagt, diskriminierende, gewaltverherrlichende und/oder gesetzeswidrige Propagandamittel mit sich zu führen und/oder zu benutzen. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, gesetzeswidrigen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Event-Geländes verboten.

8.4 Der Verkauf, die Weitergabe und der Handel mit illegalen Substanzen jeglicher Art sind auf dem gesamten Event-Gelände strikt verboten. Bei Verstößen wird Hausverbot erteilt, der Ticketpreis wird nicht erstattet und MoorCulture behält sich die Erstattung einer Strafanzeige ausdrücklich vor.

9. Abbruch eines Events wegen Wetterlage

Ein Event wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Falls die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher:innen, Künstler:innen oder Crews befürchten lassen, kann ein Event – je nach Aussicht und Gefahrenlage – zeitweise unterbrochen oder auch sofort abgebrochen werden. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung, sollte ein Event unterbrochen oder abgebrochen werden aufgrund des Wetters oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, es sei denn, MoorCulture, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder im Falle einfacher Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last gelegt werden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.

10. Haftung des MoorCulture

10.1 Das Betreten des Event-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des MoorCulture für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.

10.2 Ansprüche gegenüber MoorCulture auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des MoorCulture, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der MoorCulture nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die in diesem Absatz geregelten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des MoorCulture, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11. Film-, Bild- und Tonaufnahmen

11.1 Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Event-Gelände für Besucher:innen ausschließlich zur privaten Verwendung und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen erlaubt. Diese Aufnahmen dürfen nicht verkauft, veröffentlicht, verbreitet, ausgestellt oder öffentlich wiedergegeben werden. Die Erstellung von Film-, Foto- oder Tonaufnahmen auf dem Event-Gelände für gewerbliche Zwecke und/oder für öffentliche Medien (Hörfunk, Fernsehen, Internet) ist ohne Zustimmung von MoorCulture strengstens untersagt.

11.2 Bei einem Verstoß gegen Ziffer 11.1 ist sowohl vor Ort (z.B. sofortiger Verweis vom Event-Gelände) als auch im Nachhinein mit Konsequenzen zu rechnen. MoorCulture behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte (einschließlich der Strafanzeige) ausdrücklich vor.

11.3. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien, einschließlich Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern, sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Sämtliche Rechte dürfen auch zu den vorgenannten Zwecken auf Dritte übertragen werden.

12. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von MoorCulture können unter honigtopf-festival.de/datenschutz abgerufen werden.

13. Kontakt und Streitbeilegung

13.1 Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets von MoorCulture können über die unter dem Reiter „Kontakt" auf der jeweiligen Event-Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten an MoorCulture gerichtet werden.

13.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist MoorCulture weder verpflichtet noch bereit.

14. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem die/der Käufer:in als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

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